Beratungs- Betreuungs- und Pflegedienstleistungen
Wann brauchen Sie meine Beratung?
Kompetente Beratung zur Pflege und zur Pflegebedürftigkeit wird von den Pflegediensten und von Beratungsstellen für ältere Bürger angeboten.Sie helfen bei der Antragstellung und anderen wichtigen Fragen rund um die Pflege.
Immer häufiger tritt aber der Fall ein, dass ein Antrag auf Leistungen abgelehnt oder ein Pflegebedürftiger nicht in eine höhere Pflegestufe eingestuft wird, weil der Gutachter des MDK die Momentaufnahme am Tag der Begutachtung zum Regelfall erklärt.
Widersprüche gegen den ablehnenden Bescheid im Alleingang durch Angehörige und auch die Stellungnahmen vom Pflegediensten helfen dann oft nicht weiter.
Erst eine pflegefachliche Ermittlung und objektive Darstellung der
Pflegebedürftigkeit durch einen unabhängigen Pflegesachverständigen in
Anlehnung des SGB XI, der Begutachtungsrichtlinien und dem
Pflegeerweiterungsgesetz kann dem Pflegebedürftigen oder einer
Pflegeeinrichtung beim Antrags- und Widerspruchsverfahren zur richtigen
Einstufung der Pflegebedürftigkeit verhelfen und somit den angemessenen Anspruch auf Leistungen sichern.

Neben der Vorbereitung, Beratung und Auswertung der Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen/ MDK und dem Widerspruchsverfahren in all seinen Phasen sind meine „Beratungsschwerpunkte“
auf die Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen und die Beratung für alle Ambulanten und stationären Einrichtungen, die im Sinne des Sozialge-setzbuches/SGB V,IX und XI krankenpflegerische Leistungen erbringen, ausgerichtet.
In meiner Beratung und Begutachtung bin ich unabhän-gig und objektiv und kann somit alle Sachverhalte im Bereich der Pflege und die Pflege betreffend erkennen, pflegefachlich auswerten und darstellen.
Die Ausbildung zum Pflegesachverständigen beim TÜV Rheinland setzt eine Berufserfahrung auf dem Gebiet der Pflege von mindestens 5 Jahren voraus, wobei die letzte Betätigung in der Pflege nicht mehr als 2 Jahre zurückliegen soll.
Mit dieser Strategie wird eine hohe pflegefachliche Kompetenz der beim TÜV ausgebildeten Pflegesachverständigen gewährleistet.
Auf der Grundlage dieser Ausbildung als Pflegesach-verständiger und meiner langjährigen Berufserfahrung im pflegerischen und sozialen Bereich sowie durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen kann ich auf fundierte Kenntnisse zurückgreifen, die mich zu einer pflegefachlichen Beratung und Begutachtung befähigen und berechtigen.
Gern stehe ich Ihnen, Ihren Angehörigen und allen an der Pflege beteiligten im Antrags- bzw. Widerspruchs-verfahren sowie bei allen Fragen die Pflege betreffend zur Verfügung.
